Geschäftsbedingungen

1.Vertragsschluss

Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag über möbliertes Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB über die in der Buchungsbestätigung beschriebene Ferienwohnung zustande, wenn der vom Mieter unterschriebene Mietvertrag dem Vermieter zugegangen ist. Die Mietsache stellt für den Mieter keinen Lebensmittelpunkt dar und wird ausschließlich für die angegebene Vertragsdauer zum vorübergehenden Gebrauch überlassen und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2.Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten z. B. für Strom, Heizung, Wasser enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z. B. Bettwäsche, Endreinigung, Kaminholz), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt ist, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

3.Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 200,00 €. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer an den Mieter zurückerstattet. Wurde eine Anzahlung von 10 % des Gesamtpreises vereinbart, ist dieser Betrag bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

4.Mietdauer/Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr in vertragsgemäßem, ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter vorab mitteilen.

Der Mieter überprüft unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste und teilt etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der vom Vermieter benannten Kontaktperson mit. Sollte am Tag nach der Ankunft keine entsprechende Mitteilung erfolgen, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass das Inventar vollständig ist und keine Mängel an der Mietsache und dem Inventar vorliegen und die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand an den Mieter übergeben wurde.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter nachfolgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

5.Rücktritt durch den Mieter (Stornierung)

Für die Bearbeitung einer Stornierung wird eine Pauschale von 20,00 € berechnet. Diese Bearbeitungspauschale fällt unabhängig davon an, ob die Unterkunft ganz oder teilweise weitervermietet werden kann. Dem Mieter bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Bearbeitungsaufwand entstanden ist.

6.Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarte Zahlung (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7.Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrags infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen in diesem Fall frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8.Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, auch wenn sie von seinen Begleitpersonen oder Besuchern beschädigt worden sind.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder dem von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Überprüfung und Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder einen evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Zudem ist er dazu verpflichtet, Störungen unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

9.Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit und Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung, etc.).

10.Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters im Mietobjekt gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann jederzeit widerrufen werden, wenn Unzulänglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

11.Änderungen des Vertrags

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürften der Schriftform.

12.Hausordnung

Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Bewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

13.Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

1.Vertragsschluss

Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag über möbliertes Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB über die in der Buchungsbestätigung beschriebene Ferienwohnung zustande, wenn der vom Mieter unterschriebene Mietvertrag dem Vermieter zugegangen ist. Die Mietsache stellt für den Mieter keinen Lebensmittelpunkt dar und wird ausschließlich für die angegebene Vertragsdauer zum vorübergehenden Gebrauch überlassen und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2.Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten z. B. für Strom, Heizung, Wasser enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z. B. Bettwäsche, Endreinigung, Kaminholz), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt ist, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

3.Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 200,00 €. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer an den Mieter zurückerstattet. Wurde eine Anzahlung von 10 % des Gesamtpreises vereinbart, ist dieser Betrag bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

4.Mietdauer/Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr in vertragsgemäßem, ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter vorab mitteilen.

Der Mieter überprüft unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste und teilt etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der vom Vermieter benannten Kontaktperson mit. Sollte am Tag nach der Ankunft keine entsprechende Mitteilung erfolgen, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass das Inventar vollständig ist und keine Mängel an der Mietsache und dem Inventar vorliegen und die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand an den Mieter übergeben wurde.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter nachfolgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

5.Rücktritt durch den Mieter (Stornierung)

Für die Bearbeitung einer Stornierung wird eine Pauschale von 20,00 € berechnet. Diese Bearbeitungspauschale fällt unabhängig davon an, ob die Unterkunft ganz oder teilweise weitervermietet werden kann. Dem Mieter bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Bearbeitungsaufwand entstanden ist.

6.Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarte Zahlung (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7.Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrags infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen in diesem Fall frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8.Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, auch wenn sie von seinen Begleitpersonen oder Besuchern beschädigt worden sind.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder dem von ihm benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Überprüfung und Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder einen evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Zudem ist er dazu verpflichtet, Störungen unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

9.Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit und Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung, etc.).

10.Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters im Mietobjekt gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann jederzeit widerrufen werden, wenn Unzulänglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

11.Änderungen des Vertrags

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürften der Schriftform.

12.Hausordnung

Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Bewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

13.Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.